Das Zisterzienserkloster Langheim bei Lichtenfels stritt über Hunderte von Jahren mit dem Bischof von Bamberg um seine Rechtsstellung. Die Abtei erstrebte in weltlichen wie in geistlichen Dingen eine weitgehende Unabhängigkeit von Bamberg. Dabei stützte sich Langheim auf kaiserliche Privilegien für das Kloster und zugleich vom Papst gewährte Vorrechte für den Zisterzienserorden. Es gelang dem Konvent jedoch nie, seine Ansprüche auf Recihsunmittelbarkeit und auf Exemtion (Befreiung von der geistlichen Gewalt des Diözesanbischofs) durchzusetzen.

Ansicht Kloster Langheim von Südwesten. Kolorierte Federzeichnung von Alanus Bittermann, Langheim 1800 (Staatsbibliothek Bamberg, VIII A 24-d).

Den ständigen Zank beendeten Verhandlungen, die Abt Stefan Mösinger ab etwa 1735 mit Fürstbischof Friedrich Karl von Schönborn führte. Beide schlossen im Jahr 1741 einen Grundlagenvertrag ab, der 1742 um zusätzliche Bestimmungen erweitert wurde. Langheim erkannte den Bamberger Fürstbischof als Landesherrn an und gab damit das Streben nach Reichsunmittelbarkeit auf; Bamberg dagegen billigte dem Abt in rechtlichen und protokollarischen Fragen eine Sonderstellung zu.

So erteilte der Bischof dem Kloster das Recht, nicht nur Niederwild, sondern auch Hochwild (vornehmlich Kirsch und Wildschwein) zu jagen. Die Abhaltung von Jagdgesellschaften war keine bloße Freizeitbeschäftigung für den Abt, sondern Ausdruck seines Rangs und barg daher eine politische Aussagekraft. Das umfassende Jagdrecht war auf diejenigen Wälder beschränkt, wo das Kloster Grundeigentum besaß.

Beamte beider Seiten legten 93 Grenzpunkte fest, die mit doppelten Grenzsteinen markiert und 1749 in eine Karte (Markierung 1-32) eingezeichnet wurden. Der größere Stein trägt die Aufschrift “H[och] und N[ieder] Jagd” und das Klosterwappen (ein aus dem Kelch wachsender Abtsstab),

der begleitende Stein zeigt auf der einen Seite die Buchstaben “CL” (Kloster Langheim), auf der anderen “BB” (Bistum Bamberg).

Koordinaten: 50°05’59.4″N 11°02’56.4″E