Bund und Länder haben sich im Kampf gegen Corona auf einen ab Mittwoch geltenden Lockdown verständigt. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) will sich im Laufe des Tages äußern. Das exponentielle Wachstum zwinge zum schnellen Handeln, so Kanzlerin Angela Merkel.
Die nun beschlossene Verschärfung der Maßnahmen habe Auswirkungen auf die Feiertage. Aber: “Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch.” Die Länder seien sich einig, dass die meisten Geschäfte – mit Ausnahme der Läden für den täglichen Bedarf – bis 10. Januar geschlossen bleiben sollen.

Die Beschlüsse im Überblick
Offen bleiben: Der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken.
Betriebe, die körperbezogene Dienstleistungen anbieten, werden geschlossen. Das betrifft Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios. Notwendige Behandlungen sind allerdings weiter möglich. Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Fußpflege dürfen angeboten werden.
In Senioren- und Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten wird es eine Testpflicht geben. In den Einrichtungen sollen dann mehrmals pro Woche das Personal und die Bewohner getestet werden. In Regionen mit einem hohen Inzidenzwert müssen Besucher ein neues negatives Corona-Testergebnis vorweisen können.
Deutliche Kontaktbeschränkungen gelten für Kitas und Schulen. Kinder sollen “wenn immer möglich zu Hause betreut werden”. Daher werden Schulen geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt. Der Beschluss sieht Notfallbetreuung und Distanzlernen vor.

An den Weihnachtsfeiertagen ist ein Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem “engsten Familienkreis” und deren Kindern bis 14 Jahren erlaubt. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge Ehegatten und sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte und deren Haushaltsangehörige. Ein Treffen in diesem Kreis ist laut dem Beschluss auch dann gestattet, wenn mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren zusammenkommen.
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Vorgesehen ist eine Maskenpflicht auch am Platz, das Singen ist verboten. Wenn eine volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
Silvester und Neujahr werden ein bundesweites Versammlungsverbot und ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Verkauf von Pyrotechnik ist dieses Jahr generell verboten. In der Öffentlichkeit gilt ein Alkoholverbot – ebenfalls vom 16. Dezember bis 10. Januar. Verstöße sollen mit einem Bußgeld geahndet werden.