Weniger Kontaktbeschränkungen, Restaurantbesuche auch für Ungeimpfte und mehr Zuschauer in den Stadien: Hessen lockert die Corona-Regeln nach und nach. Offen ist noch, wie es nach dem 20. März weitergeht.

Ab 4. März sind Lockerungen unter anderem in der Gastronomie, für Freizeiteinrichtungen sowie bei Großveranstaltungen vorgesehen. In der Schule entfällt die Maskenpflicht am Sitzplatz ab Montag den 7. März.

Nach rund zwei Jahren Corona-Pandemie ist laut Experten nun der Scheitelpunkt der Omikron-Welle erreicht, wie Bouffier erläuterte. „Vor diesem Hintergrund ist es uns möglich, wieder ein großes Stück zu unserem normalen Leben zurückzukehren. Schritt für Schritt und mit Bedacht, denn die Pandemie ist noch nicht vorbei.“

Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) sagte: „Wir alle sehnen uns danach, die Beschränkungen hinter uns zu lassen.“ Bei Leichtsinn und mangelnder Vorsicht drohe jedoch ein Jo-Jo-Effekt im Herbst. „Es ist die Zeit der behutsamen Lockerungen – Maske, Abstand und Hygienemaßnahmen begleiten uns weiter, weil uns Corona weiter begleiten wird“, erläuterte Klose. (Mit unserem Corona-Ticker für Hessen bleiben Sie immer auf dem Laufenden)

Mit den Öffnungsschritten werde besonders den Branchen eine klare Perspektive eröffnet, die besonders und immer wieder unter den Einschränkungen zu leiden hatten: dem Gaststätten- und Hotelgewerbe, der Veranstaltungsbranche in Kultur und Sport sowie den Clubs und Diskotheken, teilte die Staatskanzlei mit.
Bei Veranstaltungen werden ab 4. März wieder mehr Teilnehmer und Zuschauer zugelassen, wie Bouffier ankündigte. Im Freien können dann bis maximal 25.000 Menschen dabei sein, drinnen maximal 6000 Menschen. Ab 500 Menschen gilt jeweils die 2G-plus-Regel. Dies bedeutet, nur Geboosterte dürfen ohne zusätzlichen Test rein.

Lauterbach warnt Länder vor Wettlauf bei Corona-Lockerungen
Ein weiterer Lockerungsschritt sieht ab dem 4. März vor, dass auch Ungeimpfte mit einem negativen Test wieder in Restaurants, Kneipen und Hotels können. Somit gilt dort die 3G-Regelung. Derzeit sehen die Regeln für den Innenbereichen der Gastronomie noch 2G plus vor.
Auch für den Besuch unter anderem von Fitnessstudios, Hallenbädern, Zoos, Freizeitparks und Schlössern sowie für körpernahe Dienstleistungen ist ab 4. März der 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Menschen mit tagesaktuellem negativem Test möglich. Nach den Worten von Bouffier dürfen am 4. März auch wieder die Diskotheken und Clubs öffnen – es gelte die 2G-plus-Regel.

Der Ministerpräsident warnte erneut davor, dass ab dem 20. März mit Auslaufen des aktuellen Infektionsschutzgesetzes im Bund alle rechtlichen Grundlagen für Corona-Schutzmaßnahmen wegfallen könnten. Die Länder hätten dann keine Handhabe mehr, zum Beispiel eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen fortzuführen, sagte er. Es müsse auch weiterhin eine Möglichkeit geben, vulnerable Gruppen vor Corona-Infektionen zu schützen. Die neue hessische Corona-Verordnung gilt bis 19. März. (dpa)

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