Nach fast drei Jahren ist Schluss: Am Donnerstag läuft die bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen und -bussen aus. Auch im Nahverkehr, für den die Bundesländer zuständig sind, ist das der Fall:

Hessen hebt Maskenpflicht in Bussen und Bahnen auf
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Hessen am 2. Februar 2023 aufgehoben. Einen entsprechenden Beschluss hat jetzt das Kabinett gefasst.

„Die Infektionszahlen sind niedrig, und die Lage in unseren Krankenhäusern ist aktuell beherrschbar. Wir können diesen Schritt also verantworten und die Maskenpflicht in unseren Bussen und Bahnen aufheben“, sagten Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Sozialminister Kai Klose. „Damit geht gleichzeitig auch mehr Verantwortung einher. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Es ist also wichtig, dass sich alle weiterhin schützen und auf ihre Mitmenschen achten.“

Maskenpflicht im Gesundheitsbereich gilt weiter
Weiterhin vorgeschrieben sind nach dem bis zum 7. April gültigen Infektionsschutzgesetz allerdings Masken in Kliniken, Praxen und Pflegeheimen. Minister Lauterbach möchte an dieser Regel zum Schutz vulnerabler Gruppen derzeit nicht rütteln.

Die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, hält auch ein früheres Ende der Maßnahme für möglich. „Wenn Ende Februar die Testverordnung ausläuft, sollte auch die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen überprüft werden“, sagte sie dem Handelsblatt. Die Testverordnung gilt bis einschließlich 28. Februar.

Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023.