Zahlreiche große Grenzsteine, auf der einen Seite mit dem Buchstaben G. (Georg), auf der anderen Seite mit E, (Eberhard) gezeichnet, bezeichnen eine lange Strecke die uralte Grenze der Centen Michelstadt und Beerfelden.
Die Grafen Georg I. (1506 – 1569) und Eberhard II. (1506 – 1564) ließen dieselben bei ihrer ersten Landesteilung im Jahr 1544 setzen. Der erstere erhielt die Cent Michelstadt, der andere die Centen Erbach und Beerfelden.

Hohe Straße
Entlang der “Hohen Strasse”. einer uralten Wegverbindung, die dem Höhenrücken des Geissbergs folgt und die Gemarkungen Haisterbach, Günterfürst, Elsbach und Erbach/Roßbach von den Gemarkungen Hüttenthal und Unter-Mossau scheidet, stehen mindestens zehn unbehauene oder grob geglättete Sandsteinblöcke von bis zu 80cm Höhe. Sie tragen die sorgfältig eingehauenen Initialen “G” westlich und “E” (östlich), die für die Erbacher Grafen Georg und Eberhard stehen sollen. Die Steine werden als Markierung der Nutzungsgrenzen anläßlich der Teilung der Erbacher Mark im Jahre 1544 gedeutet. Im Volksmund heißen sie “Eberhardsteine” [1]
Link: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/11075/

















Es finden sich noch andere Grenzsteine am Wege, die aber hier beschrieben werden.

Es ist möglich, dass einige Teilungssteine oder andere Grenzsteine beim Bau der Windkraftanlagen verloren gegangen sind.

Olfen und Güttersbach





Kemmelsgrund
Die nördliche Grenze verläuft (von der Hohen Strasse kommend) vom Wanderparkplatz Mossauer Höhe durch den Kemmelsgrund weiter in Richtung Erbach.









[1] Teubner, H. / Bonin, S. – Kulturdenkmäler in Hessen, Denkmaltopographie des Odenwaldkreises, 1998, S.311