Der durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz-Tageswert für Hessen liegt aktuell bei 2,11 pro 100.000 Einwohnerinnen (27.05.2022). Eine Woche zuvor betrug der Wert 3,7 pro 100.000. Nach der IVENA Sonderlage waren am 27.05.2022 um 11:00 Uhr 68 Betten auf hessischen Intensivstationen mit Patientinnen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt. Bei 64 wurde eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigt, bei 4 besteht der Verdacht. Vor einer Woche waren es 79 Patient*innen, die auf hessischen Intensivstationen gepflegt werden mussten.

„Die Zahl der Neuinfektionen sinkt kontinuierlich, momentan werden immer weniger Menschen aufgrund schwerer Verläufe in Krankenhäuser eingeliefert. Das ist zunächst einmal ein sehr positiver Trend. Mit Blick auf die bevorstehende Zeit werden wir die wenigen Basisschutzmaßnahmen, die wir noch haben, weiter benötigen, um diesen Trend nicht zu gefährden“, erklärte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.
Wir rechnen speziell in den kommenden Monaten mit mehr Fahrgästen in Bussen und Bahnen. Die Maskenpflicht wird dort also wichtig bleiben, um die Zahl der Neuinfektionen weiter niedrig zu halten.
Außerdem betonte er, dass man weiterhin die vulnerablen Gruppen schützen müsse, um schwere Krankheitsverläufe möglichst zu vermeiden. „Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die bisherigen Regeln für die nächsten vier Wochen beizubehalten“, sagte Bouffier. Sie gelten nun ab dem 26. Mai bis zum 22. Juni 2022.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung sieht eine Maskenpflicht noch bei Pflegediensten und in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr) vor. Sie gilt auch in Krankenhäusern und in Alten- und Pflegeheimen, dort gibt es auch eine Testpflicht für das Personal und Besucherinnen und Besucher. Positiv Getestete müssen sich weiterhin fünf Tage in Isolation begeben.

Quelle: https://www.hessen.de/presse/landesregierung-verlaengert-corona-schutzverordnung-0