Die Bergkuppe, auf der sich dieser Geopunkt befindet, liegt südlich der Stadt Lindenfels und an der heutigen Grenze zur Gemarkung von Fürth-Ellenbach.

Dieser Ort wird bis heute der „Galgenberg“ genannt. Hier hatten die Stadt Lindenfels und die damals angrenzende Talzent (der Verbund der Orte Ellenbach, Eulsbach, Schlierbach, Winkel, Glattbach, Lauten-Weschnitz, Bonsweiher, Linnenbach, Erlenbach, Seidenbach und ganz am Ende des Kurfürstentums Pfalz auch Seidenbuch) gemeinsam eine Richtstätte. Die anderen Zenten des kurpfälzischen Oberamtes Lindenfels konnten diese Richtstätte mitnutzen. J. G: Widder schreibt 1786 z. B., dass der Galgen in Wald-Michelbach auf dem dortigen Galgenberg schon im 18. Jahrhundert zerfallen war. Ein kurfürstlicher Erlass regelte, dass, falls der Galgen abhebe oder umfalle, die Bürgerschaft der Talzent zusammen mit den Bürgern zu Lindenfels den Galgen wieder aufrichten müsste, die Kosten wären in gleicher Höhe zu tragen. Reste des hiesigen Galgens und seiner sonstigen Einrichtungen sind heute nicht mehr vorhanden.
Der Galgen war das sichtbare Zeichen, dass die Stadt und das Zentgericht der Talzent die Hochgerichtsbarkeit ausüben durften. Charakteristisch für eine solche Hinrichtungsstätte war die Nähe zu Handelswegen, hier dem Weg zwischen Lindenfels und Fürth. Durch diese Zurschaustellung sollte ein Galgen Menschen mit kriminellen Absichten abschrecken.
Der Sage nach soll hier niemand gestorben sein, was auch glaubhaft klingt, denn das kurpfälzische Landrecht von 1610 sah vor, dass die Halsgerichtsbarkeit zwar von den örtlichen Gerichten entschieden werden durfte, jedoch bei verhängten Todesstrafen das Hofgericht in Heidelberg die Fälle mit seinen studierten Juristen prüfen musste. Die Zahl der Hinrichtungen war dadurch in der Kurpfalz deutlich geringer als in anderen Teilen Deutschlands. Nach 1777 sollte unter Oberamts-Verweser Morlock (Lindenfels) eine „Weibsperson“ wegen Kindesmordes an diesem Galgen aufgehängt werden. Die Frau sei aber nach mündlicher Überlieferung unter dem Galgen begnadigt worden. Auf dem hiesigen Galgenberg soll neben dem Galgen und seiner zugehörigen Leiter ein „Stock“ vorhanden gewesen sein. In diesen konnten die Verurteilten zur Strafe eingespannt werden.

So könnte der einstige Lindenfelser Galgen ausgesehen haben (Wiedergabe der Zeichnung von F. Wartner mit frdl. Genehmigung des Vereins für Heimatgeschichte Mitterfels e. V.).

Auch ein Rad sei, laut mündlicher Erzählung aus dem 19. Jahrhundert, vorhanden gewesen. Hierfür fehlt aber sowohl der urkundliche Beweis als auch der aktenmäßige Anlass.
Wann der Lindenfelser Galgen erbaut wurde, bzw. jeweils erneuert werden musste, ist nicht zu ermitteln, auch, weil das Archiv der Talzent, welches sich in Ellenbach befand, verloren ging.
Aus den städtischen Akten ist lediglich im Jahr 1545 ein Eintrag in den Stadtrechnungen bekannt: ,…vom Galgen zu machen, der Stadt zu eym theyl (..) do man den Galgen vffschluge…“
Im Jahr 1806 wurde die Zehntgerichtsbarkeit aufgelöst. Lindenfels und sein Oberamt gehörten jetzt zum Großherzogtum Hessen, die Ober-amtsstadt Lindenfels wurde später Kreisstadt.
Hinrichtungen wurden im Verlauf des 19. Jahrhunderts zunehmend in den Haftanstalten und nicht mehr auf öffentlichen Plätzen ausgeführt.
So hat Landrat Heim 1824 den letzten Galgen, der an diesem Ort stand, entfernen lassen. Im „Gräflich Erbachischen Wochenblatt“ vom 4. September 1824 wurden die drei Säulen „und bei 200 Pfund Eisen“ des Galgens zur Versteigerung ausgeschrieben. Demnach muss es sich bei dem letzten Galgen um einen mindestens „zweischläfrigen“ Galgen gehandelt haben. An ihm hätten an den Verbindungen zwischen den drei Säulen gleichzeitig mehrere Verurteilte aufgehängt werden können. – Schön, dass das wohl nie geschehen ist.